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Privatkunden

Personen

Auslandsreise- Krankenschutz
Basis-/ RürupRente
BerufsunfähigkeitEine Berufsunfähigkeitsversicherung wird wirksam, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr voll arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte rund 1000 Euro im Monat betragen. Die Kosten richten sich sehr nach dem Beruf; Handwerker zahlen in der Regel mehr als Büromenschen. Für Auszubildende ist diese Versicherung besonders wichtig. Denn: Der volle Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente entsteht frühestens nach der Ausbildung. In der Ausbildung sind nur Arbeitsunfälle oder spezielle Berufskrankheiten abgedeckt. Dreierlei sollten Azubis und Berufseinsteiger besonders beachten. Erstens: Keine „abstrakte Verweisung“ im Vertrag. Sonst kann der Versicherer im Fall der Berufsunfähigkeit darauf „verweisen“, dass der Versicherungsnehmer rein theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte. Es fließt kein Geld. Zweitens: Nachversicherung vereinbaren. Wer später mehr verdient, kann dann die Beiträge aufstocken und die Rente erhöhen. Und drittens: Viele Anbieter versichern Auszubildenden nur die „Erwerbsunfähigkeit“, da die ja noch keine abgeschlossenen Berufsausbildung haben. Das muss nach der Ausbildung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandelbar sein.
Bestattungsvorsorge
Betriebliche AltersvorsorgeDer Arbeitnehmer zahlt einen Teil seines monatlichen Bruttolohns (z. B. 100 Euro) in eine Direktversicherung (z. B. Rentenversicherung) und spart so für seine Rente. Vorteil: Bevor das Geld gespart wird, muss er keine Steuer dafür abführen. Da die 100 Euro vom Bruttolohn abgehen, fallen für den Arbeitgeber auch keine Sozialabgaben an, immerhin 19,85 Euro (19,85 Prozent von 100 Euro). Der Angestellte kann seinen Arbeitgeber bitten, sich mit dem „eingesparten“ Geld an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Was 120 Euro monatlich ergeben würde. Seit 2002 haben Arbeitnehmer und Auszubildende das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Bei Auszubildenden ist die Gehaltsumwandlung gleich doppelt sinnvoll. Er spart für die Zukunft und „rettet“ sein Kindergeld. Rechenbeispiel: Hat der Azubi ein Jahresgehalt von über 8004 Euro (667 Euro im Monat), wird seinen Eltern das Kindergeld (184 Euro/Monat) gestrichen. Fließen jedoch 50 Euro seines Bruttogehalts per Entgeltumwandlung in die Altersvorsorge, sinken seine zu versteuernden Einkünfte auf 7404 Euro. Und das Kindergeld wird weiter gezahlt.

Betriebliche Altersversorgung
Ausbildungs/Enkelvorsorge
ErwerbsminderungsrenteWer wegen Krankheit oder Behinderung keiner Vollbeschäftigung nachgehen kann, erhält eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die Voraussetzungen dafür: Man muss mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und darf noch nicht im gesetzlichen Rentenalter sein. Anspruch auf die volle Rente hat der, der weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.
HaftpflichtDie wichtigste Regel für alle Versicherungen: Risiken, die einen finanziellen Totalschaden bedeuten, müssen abgesichert werden. Die wichtigste ist die Haftpflichtversicherung, die immer dann einspringt, wenn man andere schädigt. Obwohl sie so notwendig ist, haben sie laut einer Allensbach-Umfrage nur zwei von drei Haushalten. An den Prämien kann’s nicht liegen. Umfassenden Schutz gibt es für Familien bereits ab 60 Euro im Jahr, Alleinstehende zahlen noch weniger. Die Versicherung sollte für Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro haben.
KinderinvaliditätsversicherungWer seinen Kindern neben einer Unfallversicherungen noch einen besonderen Schutz bieten will, kann eine Kinder-Invaliditätsversicherung abschließen. Erleidet das Kind durch Krankheiten, Infektionen oder Vergiftungen einen bleibenden Schaden, springt die Versicherung ein. Die lebenslange Mindestrente sollte bei 1000 Euro monatlich liegen. Wichtig: Erbkrankheiten und Geburtsschädigungen dürfen nicht aus- geschlossen sein.
Hinterbliebene
KrankenversicherungMit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht zum 1. April 2007 gibt es nur noch wenige Tausend Menschen in Deutschland, die nicht krankenversichert sind. 87 Prozent sind gesetzlich versichert, 13 Prozent privat. Bei den gesetzlichen Versicherungen gibt es einige, die Zusatzbeträge erheben, andere kommen ohne diese Extra-Zahlungen aus. Außerdem unterscheiden sich die Versicherer beim Angebot von Bonus-Programmen und Sonderleistungen. Hier lohnt sich ein Vergleich mehrerer Kassen.
Krankenhaus-TagegeldSie deckt den Lohnausfall, wenn der Versicherte stationär im Krankenhaus behandelt wird. Für Angestellte lohnt sich das normalerweise nicht, da der Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung leistet und dann die Krankenkasse (maximal 90 Prozent vom Nettoeinkommen) zahlt. Auch für Freiberufler lohnt die Versicherung kaum, da sie ja nur für die Zeit im Krankenhaus gilt. Besser: eine Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt, egal wo sich der Kranke auskuriert.
Kranken-Tagegeld
Kranken- Zusatzversicherung
Kranken- Vollversicherung
PatientenverfügungDamit die Angehörigen nicht entscheiden müssen, wie eine ärztliche Behandlung aussehen soll, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann, sollte eine Patientenverfügung erstellt werden. Diese datierte und unterschriebene Willenserklärung hat kein Verfallsdatum, einmal verfasst, gilt sie. Allerdings gilt auch: Mit der Zeit wachsen die Zweifel. Also: Das Schreiben alle zwei Jahre erneuern.
Und: Das Bundesjustizministerium hat eine Broschüre veröffentlicht, die die wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung beantwortet: unter www.bmj.de kann sie heruntergeladen oder bestellt werden. Musterformulare für Patientenverfügungen bietet die Ärztekammer: www.bundesaerztekammer.de

Pflegeversicherung
KapitalLeben
RechtsschutzHier wird das Kosten-Risiko eines Rechtsstreites versichert. Werden die versicherten Personen verklagt oder möchte man selbst Klage erheben, so trägt diese Versicherung, wenn Sie nach dem Versicherungsvertrag pflichtig ist, die Gerichts- und Anwaltskosten.
RentenalterAb 2012 beginnt das Rentenalter mit dem 67. Lebensjahr. Für die Geburtsjahrgänge ab 1947 wird bis 2029 der Rentenbeginn schrittweise um bis zu zwei Jahren erhöht. Der Jahrgang 1949 geht also mit 65 und drei Monaten in Rente. Ab dem Jahrgang 1964 ist ein gesetzlicher Ruhestand vor dem 67. Lebensjahr nicht mehr möglich.
Rentenversicherung
RiesterRenteDie Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Zulagen (maximal 154 Euro im Jahr) erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der mindestens 4 Prozent seines Bruttolohns oder mindestens 5 Euro im Monat in einen Riestervertrag steckt. Pro Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es bis zu 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, erhöht sich die Zulage auf bis zu 300 Euro. Der Staat schießt bei unter 25-Jährigen nicht nur 154 Euro jährlich dazu, sondern zahlt auch einen einmaligen Bonus von 200 Euro. 400-Euro-Kräfte sind nicht so einfach riesterförderungsfähig. Sie müssen die sogenannte „Befreiung von der Versicherungsfreiheit“ bei ihrem Arbeitgeber beantragen (Formular gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung). Das heißt: 400-Euro-Kräfte zahlen 4,9 Prozent (19,60 Euro/Monat) zu der Sozialversicherung. Eigentlich sind sie von dieser Zahlung befreit. Durch die Zahlung werden sie von der Rentenkasse wie Vollbeschäftigte behandelt. Sie erhalten dann die 154 Euro Riesterförderung, bauen sich Rentenansprüche auf und haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
RisikolebensversicherungDiese Versicherung dient der finanziellen Absicherung etwa von Kindern und Ehefrau. Stirbt der Versicherungsnehmer, erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe. Besonders zu empfehlen für Eltern.Für Senioren gilt: Statt einer Sterbegeldversicherung rät der Bund der Versicherten zu einer Risikolebensversicherung. Hier reicht eine Versicherungssumme von 10 000 Euro zur Deckung der Beerdingungskosten. Müssen auch noch laufende Kosten (z. B. Versicherung, Miete) gedeckt werden, die wegen der gekürzten Rente den Partner belasten würden, kann die Versicherungssumme auf 50 000 Euro erhöht werden.
UnfallversicherungDie Unfallversicherung der Sozialversicherung sind Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Unfallrente, Hinterbliebenenrente). Darüber hinaus empfiehlt sich jedoch eine private Unfallversicherung. Diese dient zur Deckung von Körperschäden durch Unfall, meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen. Vorab kann zwischen einer Schadensregulierung durch lebenslange Rente oder eine hohe Einmalzahlung gewählt werden.

Mobilität

Insassen- Unfallversicherung
Kfz-Versicherung
Oldtimer
Reiseschutz
Schutzbriefe
Verkehrs-Rechtsschutz

Bauen & Wohnen

AnschlussdarlehenDie Laufzeit von Baudarlehen beträgt meist 10 Jahre. Ist die Immobilie dann noch nicht abbezahlt, hilft eine Anschlussfinanzierung, also ein neues Baudarlehn. Das von der Hausbank zu bekommen ist der einfachste, aber nicht immer der billigste Weg. Gerade bei den aktuell niedrigen Darlehenszinsen für Immobilien, ab 3 Prozent effektiv, kann sich ein Wechsel lohnen. Rechenbeispiel: Schon bei 0,5 Prozentpunkten weniger und einer Restschuld von 100 000 Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren hat man 5000 Euro mehr auf dem Konto.
Baufinanzierung
BauleistungSchon mit Beginn der Bauarbeiten haben Sie als Bauherr für Schäden an Bauleistungen aufzukommen, die durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verursacht werden. Nach Abnahme der einzelnen Bauarbeiten bis zur Fertigstellung Ihrees gesamten Bauvorhabens tragen Sie die Kosten möglicher Schäden ausschließlich selbst.
BausparenEin Bausparvertrag wird mit einer Bausparkasse abgeschlossen, um Geld für ein Eigenheim anzusparen. Der Bausparvertrag wird mit einem vereinbarten Prozentsatz verzinst, und nach rund 8 Jahren erhält der Sparer ein zinsgünstiges Bauspardarlehen von der Bank. Wer jetzt sein laufendes Baudarlehen ablösen will sollte prüfen, ob er seinen Bausparvertrag dafür verwenden will oder eine Anschlussfinanzierung wählt. Denn: Für einen vor 10 Jahren abgeschlossenen Bausparvertrag zahlt man jetzt für die Darlehensfinanzierung ungefähr 4 Prozent Zinsen. Momentan erhält man eine Anschlussfinanzierung aber schon ab 3 Prozent. Und ein Prozent mehr oder weniger zahlen, zahlt sich aus.
GebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Immobilienbesitzer. Sie deckt Schäden ab, die durch Sturm, Blitzschlag oder Hagel entstehen. Wer sich zudem gegen Starkregen, Überschwemmungen oder auch Erdrutsch absichern will, braucht einen Zusatz gegen sogenannte Elementarschäden.
Glas
HaftpflichtDie Privathaftpflicht ist für jeden ein Muss, da für Schädennach dem Bürgerlichen Recht grundsätzlich in voller Höhe gehaftet werden muss. Sobald der Versischerte fü einen Schaden haften muss, zahlt die Versicherung die Entschädigung. Darüber hinaus wehrt Sie unbegründete Ansprüche ab, wenn kein Verschulden vorliegt und trotzdem Ansprüche gegen den Versicherten durch einen Dritten gestellt werden.
Haus- und Wohnungsschutzbrief
HausratEtwa 76,5 Prozent der Haushalte in Deutschland haben eine Hausratversicherung. Sie deckt Schäden an der Einrichtung ab, die durch Einbruch, Brand, Wasserrohrbruch oder Naturkatastrophen entstehen. Größtes Problem bei den Hausratsverträgen: Die Versicherten wissen oft nicht, wie viel ihr Hab und Gut wert ist. Deshalb sind sie entweder unterversichert – was im Schadensfall zu bösen Überraschungen führt. Oder sie sind überversichert – was für zu hohe Prämien sorgt. Daher ist es ratsam, die Police alle drei bis vier Jahre mit dem Wert des Hausstandes zu vergleichen. Dabei sollte man aber nicht den Zeitwert zugrunde legen, sondern den Wiederbeschaffungswert.
Kunst
Rechtsschutz
Renovierungsdarlehen
Wohngebäude

Finanzen

Bausparen
Betriebliche Altersversorgung
FestgeldEin Festgeldkonto ist ein Sparkonto, auf dem eine fixe Summe angelegt wird. Der Betrag bleibt dort in der Regel 3 Monate bis 5 Jahre und wird fest verzinst. Für 2500 Euro (Laufzeit: 1 Jahr) gibt es aktuell rund 3 Prozent Zinsen. Wer nicht mit steigenden Zinsen rechnet, kann die Laufzeit auch verlängern. Für drei Jahre sind bis zu 4,25 Prozent drin.
Forward-DarlehenÜber eine Anschlussfinanzierung denkt man nach, wenn die Sollzinsbindung des Baudarlehens innerhalb der nächsten Monate ausläuft. Bei einem Forward-Darlehen liegt der Zeitraum zwischen 12 und 60 Monaten. Wer sich die zurzeit günstigen Baudarlehenszinsen sichern will, muss mit einem Konditionsaufschlag rechnen. Der ist aber gering: Je nach Anbieter und Vorlaufzeitdauer sind das rund 0,01 bis 0,04 Prozentpunkte pro Monat.
Girokonto für KinderKinder sollten frühzeitig lernen, mit ihrem Geld umzugehen. Da eignet sich ein Girokonto, auf das Eltern das Taschengeld per Dauerauftrag überweisen.
Inflation In einer Inflation verliert das Geld an Wert. Verbraucher müssen also mehr für Produkte zahlen. Im Schnitt sind das 2 Prozent im Jahr. Das heißt: 100 Euro haben nur noch eine Kaufkraft von 98 Euro.
Investmentfonds
Konten & Karten
Kredit Ein Kreditgeber, meist eine Bank, überlässt dem Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme, die in einer vereinbarten Zeit und zu vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden muss. Je nach Laufzeit werden diese Kredite in kurzfristige (unter sechs Monate), mittelfristige und langfristige Kredite (über 4 Jahre) unterteilt.
Kredite & Finanzierung
Lebensversicherung
Nettoeinkommen Das ist das Geld, das vom Bruttoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrigbleibt.
Sparen & Anlegen

Freizeit

Auslandsreise- Krankenschutz
Camping
TierhalterhaftpflichtAls Halter und durch die Beaufsichtigung von Tieren ist man für diese verantwortlich. Der Schaden der durch Tiere verursacht wird. Sobald der Versicherte für einen Schaden haften muss, zahlt die Versicherung die Entschädigung. Sie leistet bei Schäden, die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen oder Tieren zur Folge hat, sowie bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden).
Darüber hinaus wehrt Sie unbegründete Ansprüche ab, wenn kein Verschulden vorliegt und trotzdem Ansprüche gegen den Versicherten durch einen Dritten gestellt werden.

Jagd- und Sportwaffen
Jagd-Haftpflicht
Musikinstrumente
PrivathaftpflichtDie Privathaftpflicht ist für jeden ein Muss, da für Schädennach dem Bürgerlichen Recht grundsätzlich in voller Höhe gehaftet werden muss. Sobald der Versischerte fü einen Schaden haften muss, zahlt die Versicherung die Entschädigung. Darüber hinaus wehrt Sie unbegründete Ansprüche ab, wenn kein Verschulden vorliegt und trotzdem Ansprüche gegen den Versicherten durch einen Dritten gestellt werden.
Reisegepäck
Reiseschutz
Wassersportfahrzeuge

Für Geschäftskunden:

Haftung

BauherrenhaftpflichtDie Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes, bis Ihr Haus bezugsfertig ist, gegen Haftpflicxhtansprüche von Nachbarn, Besuchern oder Passanten, die zu Schaden kommen, weil Baustelle und Zufahrten nicht ordnungsgemäß gesichert waren.
Berufshaftpflicht
Betriebshaftpflicht
D&O-Versicherung
Diskriminierung
GewässerschadenhaftpflichtAls Betreiber/ Eigentümer einer solchen Anlage haftet man für Schäden Dritter, auch ohne Verschulden, in unbegrenzter Höhe (§24 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus kommt es durch einen Gewässerschaden zum Tatbestand des § 324 Strafgesetzbuch. Daraus lässt sich die Notwendigkeit dieser Art der Haftpflichtversicherung herleiten.
Haushaftpflicht
Internethaftpflicht
Produktrückrufhaftpflicht
Rechtsschutz
Umwelthaftpflicht
Verkehrshaftung
Vermögensschaden- haftpflicht

Personen

Auslandsreise-Krankenschutz
Betriebliche Altersversorgung
Expatriate Krankenversicherung
Honorarausfall für Rechtsanwälte
Krankenvoll-Versicherung
Krankenzusatz-Versicherung
Rechtsschutz
Vertrauensschaden
Unfallversicherung

Einrichtung & Technik

Betriebsunterbrechung
Elektronik
Flusskasko
Glas
Inhalt
Maschinen

Immobilie

BauherrenhaftpflichtDie Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes, bis Ihr Haus bezugsfertig ist, gegen Haftpflichtansprüche von Nachbarn, Besuchern oder Passanten, die zu Schaden kommen, weil Baustelle und Zufahrten nicht ordnungsgemäß gesichert waren.
BauleistungsversicherungSchon mit Beginn der Bauarbeiten haben Sie als Bauherr für Schäden an Bauleistungen aufzukommen, die durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verursacht werden. Nach Abnahme der einzelnen Bauarbeiten bis zur Fertigstellung Ihres gesamten Bauvorhabens tragen Sie die Kosten möglicher Schäden ausschließlich selbst.
Bausparen
GewässerschadenhaftpflichtAls Betreiber/ Eigentümer einer solchen Anlage haftet man für Schäden Dritter, auch ohne Verschulden, in unbegrenzter Höhe (§24 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus kommt es durch einen Gewässerschaden zum Tatbestand des § 324 Strafgesetzbuch. Daraus lässt sich die Notwendigkeit dieser Art der Haftpflichtversicherung herleiten.
Glas
Haushaftpflicht
Immobilienversicherung
Haus- und Wohnungsschutzbrief

Transport

Ausstellung
Schifffahrt
Luftfahrt
Reisegepäck
Verkehrshaftung
Warentransport
Werkverkehr