Es wird nach den Grundsätzen der §§ 27 und 28 WEG, in Verbindung mit dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung verwaltet.
Folgende Leistungen bieten wir an:
- Aufstellung und Durchsetzung der Hausordnung
- ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
- Durchführung gesetzlicher Eigentümerversammlungen
- Protokollführung, -erstellung und deren Versand
- Erstellung und Ermittlung des Wirtschaftsplanes
- Gesamt- sowie Einzelabrechnungen gem. gesetzlicher Vorgaben inkl. Heizkostenabrechnung
- Inkasso von Wohngeldern, Mahnwesen
- Einholung von Kostenangeboten und Auftragsvergabe gem. Beschluss der Eigentümergemeinschaft
- Zuarbeit für Anwälte bei Gerichts- und Behördenverfahren
- Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage und enge Zusammenarbeit mit den Beiräten
- Durchführung von Beiratssitzungen zur Belegprüfung der Wohngeldabrechnungen
- Begleitung von verwaltungstechnischen und behördlichen Verfahren
- Kaufmännisch geführter Büro- und Verwaltungsbetrieb
Sie interessieren sich für eine WEG Verwaltung durch uns? Dann sprechen Sie uns an!